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V1009-25 ·13. Juni 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der 30-prozentigen Ermäßigung auf Kapitalleistungen aus einer kollektiven Rentenversicherung

Der Anfragende erkundigt sich, ob die 30-prozentige Ermäßigung für Kapitalleistungen auf Leistungen aus einer kollektiven Rentenversicherung anwendbar ist. Die DGT stellt fest, dass diese Leistungen gemäß Artikel 17.2.a) 5. LIRPF als Arbeitsentgelt gelten und daher von der genannten Ermäßigung ausgeschlossen sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Kapitalleistungen aus kollektiven Rentenversicherungen steuerlich als Arbeitsentgelt behandelt werden, wodurch der Vorteil der Ermäßigung bei Kapitalauszahlungen entfällt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-06-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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