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V0996-14 ·8. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Befreiung bei Dreiecksgeschäften, wenn der Erwerber im Ursprungsmitgliedstaat identifiziert ist

Ein niederländisches Unternehmen erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Befreiung für innergemeinschaftliche Erwerbe bei Dreiecksgeschäften. Die DGT stellt fest, dass diese Befreiung nicht greift, wenn der Erwerber in dem Mitgliedstaat identifiziert ist, aus dem die Waren versendet werden, wenngleich eine andere Befreiung aufgrund des Anspruchs auf vollständige Erstattung in Betracht kommen könnte.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich der Befreiung bei Dreiecksgeschäften ein, wenn der Erwerber im Versandmitgliedstaat steuerlich erfasst ist, was die steuerliche Behandlung und die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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