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V0992-24 ·10. Mai 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein steuerlicher Verlustabzug bei Fahrzeugverschrottung zulässig

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er einen Vermögensverlust geltend machen kann, nachdem er ein Fahrzeug erworben, Reparaturen erlitten und es schließlich für 300 € verschrottet hat. Die DGT entschied, dass ein solcher Verlust nicht abzugsfähig ist, da die Wertminderung auf den Verbrauch des Wirtschaftsguts zurückzuführen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der Wertverlust durch Abnutzung oder Verschleiß bei Gebrauch nicht als steuerlich relevanter Vermögensverlust im Sinne einer Veräußerung anerkannt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-05-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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