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V0990-15 ·27. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gemeinnützige Organisationen müssen keine Bescheinigungen über Unternehmenskooperationen ausstellen

Eine gemeinnützige Vereinigung erkundigt sich, ob sie Bescheinigungen über Unternehmenskooperationen ausstellen muss und wie sich die Veröffentlichung dieser Kooperation auf die steuerliche Einstufung der Vereinbarung auswirkt. Die DGT stellt klar, dass Artikel 24 des Gesetzes 49/2002 Spenden und keine Kooperationsvereinbarungen regelt, weshalb keine Verpflichtung zur Ausstellung solcher Bescheinigungen besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen nicht unter die spezifischen Bescheinigungspflichten für Spenden fallen, was die administrative Abwicklung für Non-Profit-Organisationen vereinfacht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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