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V0988-14 ·7. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Stipendien für nicht reglementierte Praktika sind bei fehlendem Bezug zu einem offiziellen Master nicht von der Einkommensteuer befreit

Es wurde angefragt, ob ein Stipendium für ein Praktikum nach einem MBA im Ausland steuerbefreit ist. Die DGT stellt fest, dass das Stipendium als Arbeitseinkommen der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt, sofern das Praktikum keine Voraussetzung für einen offiziellen Masterabschluss ist. Bei einer Tätigkeit, die vollständig im Ausland stattfindet, entfällt die Steuerpflicht in der Nichtansässigen-Einkommensteuer (IRNR).

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Steuerbefreiung von Stipendien strikt an die akademische Reglementierung gebunden ist. Praktika, die lediglich der beruflichen Weiterbildung dienen, ohne Teil eines offiziellen Curriculums zu sein, unterliegen der regulären Besteuerung als Arbeitslohn.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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