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V0987-17 ·20. April 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verwendung von Mitteln für lebensnotwendige Bedürfnisse gilt nicht als Verfügung über geschütztes Vermögen

Ein Anfragender erkundigt sich, ob sein Kind mit Behinderung Begünstigter eines geschützten Vermögens (patrimonio protegido) sein kann und wie sich die Verwendung von Mitteln auf die Steuervorteile auswirkt. Die DGT stellt fest, dass Ausgaben für lebensnotwendige Bedürfnisse nicht als Verfügungshandlung im Sinne der Erhaltungspflicht der Einlagen gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Deckung lebensnotwendiger Bedürfnisse durch geschütztes Vermögen die rechtliche Anforderung der Beibehaltung des Kapitals nicht verletzt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-04-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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