Zum Inhalt springen
V0986-17 ·20. April 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei Auslandsarbeit: Nur Kalendertage der Dienstreise werden berücksichtigt

Eine Arbeitnehmerin erkundigte sich, ob bei der Berechnung der Steuerbefreiung für eine Tätigkeit in London auch Wochenenden und Urlaubstage einzurechnen sind. Die DGT stellt klar, dass nur die Kalendertage der tatsächlichen Dienstreise zur Ausübung der Tätigkeit zählen; nicht arbeitsfreie Tage aus privaten Gründen oder Urlaubstage sind hiervon ausgeschlossen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Berechnungsgrundlage für die Steuerbefreiung bei Auslandsarbeit und stellt sicher, dass nur die tatsächlichen Reisezeiträume für die prozentuale Aufteilung der Einkünfte herangezogen werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-04-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt