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V0980-19 ·7. Mai 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Befreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten gilt nicht für wirtschaftliche Aktivitäten

Ein Selbstständiger erkundigte sich, ob die Befreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten auf seine Beratungsleistungen außerhalb Spaniens anwendbar sei. Die DGT stellt klar, dass diese Befreiung nur auf Arbeitsentgelte aus einem Arbeitsverhältnis oder einer statutarischen Beziehung Anwendung findet, nicht jedoch auf wirtschaftliche Aktivitäten.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Selbstständige und Freiberufler können die Steuerbefreiung für Auslandsarbeit nicht in Anspruch nehmen, da diese auf abhängige Beschäftigungsverhältnisse beschränkt ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-05-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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