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V0978-20 ·21. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Zurechnung von Immobilienerträgen für den Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen

Eine Person, die zu 50 % Eigentümerin und zu 50 % Nießbraucherin ihrer Hauptwohnung ist, erkundigt sich nach der Notwendigkeit einer Zurechnung von Immobilienerträgen. Die DGT stellt klar, dass der Hauptwohnsitz von dieser Zurechnung ausgenommen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz bei Vorliegen von Nießbrauch und Miteigentum, was die steuerliche Belastung für Nutzer der eigenen Wohnung reduziert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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