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V0971-24 ·9. Mai 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Startup-Sonderregimes bei Entsendung als Geschäftsführer möglich

Ein in Schweden ansässiger Steuerpflichtiger fragt an, ob er unter den Sonderregime des Art. 93 LIRPF fallen kann, wenn er nach Spanien zieht, um als Geschäftsführer eines Startups mit einer Beteiligung von 6 % tätig zu sein. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen der Entsendung und der Ernennung besteht und die Anforderungen an den Wohnsitz sowie das Einkommen erfüllt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Tätigkeit als Geschäftsführer die Voraussetzungen für das Startup-Sonderregime erfüllen kann, sofern die Entsendung unmittelbar mit der Bestellung im Amt zusammenhängt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-05-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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