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V0962-24 ·6. Mai 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zugang zum Sonderregime nach Art. 93 LIRPF bei Entsendung als Geschäftsführer möglich

Ein schwedischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann, wenn er seinen Wohnsitz in Spanien begründet, um eine Immobiliengesellschaft zu verwalten. Die DGT stellt klar, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Entsendung und der Bestellung zum Geschäftsführer bestehen muss und keine Beteiligung vorliegen darf, die die Gesellschaft (sofern es sich um eine reine Vermögensverwaltung handelt) zu einem verbundenen Unternehmen macht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderregimes nach Art. 93 LIRPF und betont die Notwendigkeit eines direkten Zusammenhangs zwischen der Tätigkeit und dem Umzug sowie die Vermeidung von Verflechtungen bei Vermögensverwaltungsgesellschaften.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-05-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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