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V0957-19 ·7. Mai 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erträge aus der Aufhebung von Wertminderungen auf Forderungen sind im Jahr der Rechtskraft des Urteils zu erfassen

Eine wirtschaftlich tätige Person erkundigt sich, wann Erträge aus der Beitreibung von Forderungen zu versteuern sind, die in Vorjahren als Wertminderungen abgeschrieben wurden. Die DGT stellt klar, dass nach dem Zuflussprinzip und den Vorschriften zur Körperschaftsteuer die Erträge aus der Aufhebung dieser Wertminderungen dem Geschäftsjahr zuzurechnen sind, in dem das Urteil, welches den Zahlungsanspruch anerkennt, rechtskräftig wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert den Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung von Erträgen aus der Rückgängigmachung früherer Abschreibungen auf Forderungen im Rahmen der Körperschaftsteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-05-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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