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V0956-24 ·30. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Wasserversorgung und -verteilung unterliegen der MwSt., andere Eigenleistungen unter Umständen nicht

Ein kommunales Wirtschaftsunternehmen erkundigt sich, ob seine Dienstleistungen für die Stadtverwaltung der Mehrwertsteuer unterliegen und ob der gezahlte Steuerbetrag abzugsfähig ist. Die DGT stellt klar, dass die Wasserversorgung und -verteilung stets steuerpflichtig sind, andere Dienstleistungen, die als personifizierte Eigenleistung oder in Abhängigkeit von der Verwaltung erbracht werden, jedoch nicht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Dienstleistungen kommunaler Unternehmen und grenzt die steuerpflichtigen Wasserversorgungsleistungen von nicht steuerpflichtigen Eigenleistungen der Verwaltung ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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