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V0956-20 ·20. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Abzugsfähigkeit der Vorsteuer in Inaktivitätsperioden bei Saisonaktivitäten im vereinfachten Steuerregime

Eine natürliche Person mit einer Beherbergungstätigkeit erkundigt sich, ob sie die Vorsteuer aus Rechnungen für Versorgungsleistungen und Mieten abziehen kann, die während der Schließmonate des Betriebs gestellt wurden. Die DGT stellt fest, dass dieser Abzug unter der Voraussetzung, dass die Besteuerung nach dem vereinfachten Sonderregime erfolgt, möglich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für Betriebsausgaben während saisonbedingter Schließzeiten, sofern das vereinfachte Steuerregime angewendet wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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