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V0946-21 ·19. April 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros bei Tätigkeiten im eigenen Namen mit fremden Mitteln

Ein Reisegroßhändler erkundigt sich, ob die Sonderregelung für Reisebüros auch bei der Vermarktung von Dienstleistungen im eigenen Namen anwendbar ist. Die DGT stellt fest, dass diese Regelung greift, wenn es sich um Reiseleistungen mit fremden Mitteln handelt, wobei in bestimmten Fällen das allgemeine Regime gewählt werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung für Reisevermittler und Reisebüros, die Dienstleistungen im eigenen Namen, aber unter Nutzung fremder Ressourcen, anbieten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-04-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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