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V0937-17 ·12. April 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abfindungen bei Aufhebungsverträgen unterliegen der Einkommensteuer als Arbeitslohn

Ein Steuerpflichtiger erhielt eine Abfindung im Rahmen eines freiwilligen Aufhebungsvertrags durch gegenseitiges Einvernehmen. Die Finanzbehörde stellt klar, dass diese Beträge nicht steuerfrei sind und als Arbeitslohn zu versteuern sind, wenngleich eine Reduzierung aufgrund der Unregelmäßigkeit der Zahlung beantragt werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von Abfindungen bei Aufhebungsverträgen erfordert eine genaue Prüfung der Steuerpflicht, da diese nicht automatisch von der Steuer befreit sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-04-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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