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V0935-14 ·2. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Aktientausch: Differenz zwischen Marktwert der erhaltenen und Buchwert der abgegebenen Aktien muss verbucht werden

Eine ETVE (Holdinggesellschaft für ausländische Wertpapiere) fragt an, ob bei einem Aktientausch die Wertdifferenz in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden muss und ob die ETVE-Befreiung anwendbar ist. Die DGT stellt fest, dass diese Differenz zu berücksichtigen ist und die Befreiung von der Erfüllung der Voraussetzungen des Artikels 21 des TRLIS abhängt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Aktientausche steuerlich als Veräußerungsvorgang zu behandeln sind, bei denen die Differenz zwischen dem Marktwert der neu erhaltenen Aktien und dem Buchwert der abgegebenen Aktien als Ertrag zu erfassen ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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