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V0930-21 ·15. April 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dienstleistungen zur Immobilienbegutachtung auf den Kanarischen Inseln unterliegen nicht der MwSt.

Ein Unternehmen, das für Versicherer Schadensgutachten an Immobilien erstellt, erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht, da es Gutachter auf den Kanarischen Inseln für dort ansässige Immobilien beauftragt. Die DGT stellt fest, dass diese Dienstleistungen, da sie sich auf Immobilien auf den Kanarischen Inseln beziehen, nicht der MwSt. unterliegen, da die Inseln nicht zum Anwendungsbereich der Steuer gehören.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Sonderstellung der Kanarischen Inseln, wodurch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dortigen Immobilien außerhalb des spanischen MwSt.-Anwendungsbereichs liegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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