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V0916-22 ·28. April 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung der Reverse-Charge-Regelung bei Sanierungsarbeiten vor Beginn der touristischen Vermietung möglich

Ein Eigentümer fragt an, ob die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) bei Sanierungsarbeiten an einer Immobilie, die für die touristische Vermietung vorgesehen ist, bereits vor Beginn der Vermietungstätigkeit angewendet werden kann. Die DGT bestätigt dies unter der Voraussetzung, dass die Anforderungen an Sanierungsarbeiten erfüllt sind und der Anfragende als Unternehmer oder Freiberufler tätig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die steuerliche Behandlung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bereits in der Vorbereitungsphase von Immobilienprojekten greifen kann, sofern die Voraussetzungen für eine unternehmerische Tätigkeit und die Art der Bauarbeiten vorliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-04-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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