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V0913-18 ·9. April 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Dienstleistungen eines Gesellschafters an eine Gesellschaft gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Es wurde angefragt, ob Zahlungen an eine Gesellschafterin für administrative Tätigkeiten für ihre Gesellschaft als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder als Arbeitslohn zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu behandeln sind, da die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Tätigkeiten eines Gesellschafters, die über seine Funktion als Geschäftsführer hinausgehen, steuerlich als Arbeitslohn und nicht als gewerbliche Einkünfte einzustufen sind, sofern die Kriterien einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit fehlen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-04-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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