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V0913-16 ·10. März 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Topographische Dienstleistungen gelten nicht als Bauleistungen für das Reverse-Charge-Verfahren

Ein Ingenieurbüro für Topographie erkundigte sich, ob die Unterstützung auf Baustellen über das Reverse-Charge-Verfahren abzurechnen sei. Die DGT stellt klar, dass topographische Arbeiten keine Bauleistungen darstellen und daher mit dem Regelsatz von 21 % MwSt. zu belegen sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen bei topographischen Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren nicht anwenden, sondern die Umsatzsteuer zum Regelsatz berechnen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-03-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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