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V0913-14 ·1. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung für Auslandstätigkeiten setzt konzerninterne Leistung mit Vorteil für die nicht ansässige Einheit voraus

Ein Arbeitnehmer, der für ein Fortbildungsprogramm nach Frankreich und Österreich entsandt wurde, fragt nach der Anwendbarkeit der Einkommensteuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur dann greift, wenn die Leistung eine konzerninterne Dienstleistung ist, die der nicht ansässigen Einheit einen Vorteil oder Nutzen bringt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten ein, indem sie eine wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit für die ausländische Einheit als zwingende Voraussetzung festlegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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