Zum Inhalt springen
V0912-25 ·26. Mai 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zurechnung von Immobilienerträgen erfolgt durch Inhaber der dinglichen Nutzungsrechte

Eine Vermächtnisnehmerin mit Anspruch auf 10 % des Verkaufswerts einer Immobilie erkundigt sich, ob sie Immobilienerträge zuzurechnen hat oder ob diese den Personen zustehen, die das Nutzungs- und Verfügungsrecht besitzen. Die DGT stellt klar, dass die Zurechnung den Inhabern der dinglichen Nutzungsrechte obliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Zurechnung von Immobilienerträgen bei getrennten Eigentums- und Nutzungsrechten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-05-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt