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V0911-26 ·24. April 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit bei Erfüllung der LIRPF-Voraussetzungen möglich

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob seine nach den Niederlanden entsandten Mitarbeiter die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen können und ob dies mit der Verpflegungsregelung vereinbar ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung anwendbar ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und mit dem allgemeinen Verpflegungsregime vereinbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Möglichkeit der Steuerbefreiung für Auslandseinsätze unter Einhaltung der LIRPF-Vorgaben und die Kompatibilität mit der Pauschalverpflegung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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