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V0911-14 ·1. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

FOGASA-Zahlungen für unbezahlte Löhne werden dem Zeitraum der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zugerechnet, nicht dem Jahr des Erhalts

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob die im Jahr 2012 vom FOGASA erhaltenen Zahlungen als zweiter Zahler für die Feststellung der Einkommensteuerpflicht (IRPF) gelten. Die DGT stellt klar, dass diese Einkünfte dem Veranlagungszeitraum zuzurechnen sind, in dem die entsprechende gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wurde, und nicht dem Jahr der tatsächlichen Auszahlung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die zeitliche Zuordnung von Einkünften aus FOGASA-Zahlungen für die Einkommensteuer, was die korrekte Deklaration im entsprechenden Veranlagungszeitraum der Rechtskraft erfordert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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