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V0906-24 ·24. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mutterschaftszuschlag muss mittels ergänzender Steuererklärung dem Zeitraum der Fälligkeit zugerechnet werden

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung in der Einkommensteuer (IRPF) eines Betrags von 9.947,60 €, der im Jahr 2022 als rückwirkender Mutterschaftszuschlag ab 2019 erhalten wurde. Die DGT stellt klar, dass dieser als Beihilfe zur Rente als Zusatzleistung zu behandeln ist und daher mittels ergänzender Steuererklärungen den Jahren zugerechnet werden muss, in denen der Anspruch bestand.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die zeitliche Zuordnung von rückwirkenden Leistungen und verpflichtet Steuerpflichtige zur Korrektur früherer Steuerperioden statt zur Versteuerung im Zuflussjahr.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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