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V0902-26 ·23. April 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei der Auszahlung von Rentenplänen für Menschen mit Behinderungen setzt Sonderfinanzierungsregime voraus

Ein Anfragender erkundigt sich, ob er nach Erhalt eines Behindertenstatus von 33 % Beiträge zum Sonderregime für Rentenpläne leisten und die Befreiung bei der Auszahlung in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung des steuerlichen Sonderregimes davon abhängt, dass zuvor das Sonderfinanzierungsregime erfüllt wurde und die Wahl des Regimes vor den Beitragszahlungen erfolgen muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Begünstigung bei der Auszahlung von Rentenplänen für Menschen mit Behinderungen ist an die strikte Einhaltung des Sonderfinanzierungsregimes gebunden, wobei die Entscheidung für dieses Regime vor der Tätigung der Beiträge getroffen werden muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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