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V0902-15 ·23. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlegung des Sitzes ausländischer Gesellschaften nach Spanien löst keine Steuerpflicht aus

Es wurde angefragt, ob die Verlegung des Sitzes zweier luxemburgischer Gesellschaften nach Spanien eine Steuerpflicht auslöst und ob die anschließende Einbringung ihrer Anteile in eine spanische Gesellschaft unter das Sonderregime fallen kann. Die DGT stellt fest, dass die Sitzverlegung keine Einkünfte generiert und die Einbringung die Voraussetzungen für das Sonderregime erfüllt, sofern triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Neutralität bei der Sitzverlegung ausländischer Unternehmen nach Spanien und bestätigt die Anwendbarkeit des Sonderregimes für Sacheinlagen unter bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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