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V0900-19 ·24. April 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung eines Coworking-Spaces mit Zusatzleistungen gilt als wirtschaftliche Tätigkeit für die Einkommensteuer (IRPF)

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Klassifizierung der Vermietung eines Business-Centers, das Sekretariats-, Reinigungs- und Internetdienste umfasst. Die DGT stellt fest, dass es sich aufgrund der Zusatzleistungen und der Bereitstellung der Infrastruktur um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt und nicht um eine bloße Vermietung von Immobilien.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung unterscheidet zwischen der reinen Immobilienvermietung (Kapitalerträge) und einer gewerblichen Tätigkeit, was erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und die Anwendbarkeit der Einkommensteuerregeln hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-04-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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