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V0899-22 ·28. April 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Stiftung muss Umsatzsteuer bei Reverse-Charge-Verfahren abführen, kann sie aber bei einer Pro-rata-Quote von 0 % nicht abziehen

Eine Stiftung beauftragt ein italienisches Unternehmen mit einem Beleuchtungsprojekt und erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht sowie der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer. Die DGT stellt klar, dass das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist und die Vorsteuerabzugsberechtigung von der Pro-rata-Quote abhängt, die 0 % beträgt, sofern im betreffenden Geschäftsjahr keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt wurden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die steuerlichen Konsequenzen für gemeinnützige Organisationen, die bei der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen und somit keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-04-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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