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V0898-15 ·23. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Werbesponsoringverträge sind keine Kooperationsvereinbarungen und unterliegen der MwSt.

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob Sponsoringmaßnahmen für ein Vorbereitungsprogramm von Sportlern für Rio 2016 als Kooperationsvereinbarungen eingestuft werden könnten. Die DGT entschied, dass es sich aufgrund der erhaltenen Gegenleistung um Sponsoringverträge und nicht um Kooperationsvereinbarungen handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Sponsoringverträge aufgrund der geschäftlichen Gegenleistung der Umsatzsteuer unterliegen, was sie von steuerbegünstigten Kooperationsvereinbarungen oder Mäzenatentum unterscheidet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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