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V0894-15 ·23. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft (AIE) kann den Steuerabzug für Filmproduktionen beanspruchen, sofern sie als Koproduzentin auftritt

Es wird geprüft, ob eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft (AIE) als Produzentin gelten kann, um den 18-prozentigen Steuerabzug für Investitionen in Filmproduktionen in Anspruch zu nehmen. Die Generaldirektion für Steuerwesen (DGT) bejaht dies unter der Voraussetzung, dass die AIE vor Abschluss der Produktion als Koproduzentin beitritt und die Initiative sowie die Verantwortung für das Werk übernimmt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht es wirtschaftlichen Interessengemeinschaften (AIE), steuerliche Anreize für Filmproduktionen zu nutzen, sofern sie eine aktive Rolle als Koproduzentin einnehmen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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