Zum Inhalt springen
V0893-15 ·23. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Sonderregimes für die Einbringung von Geschäftsbereichen und Gesellschaftsanteilen

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob die Einbringung verschiedener Geschäftsbereiche und Gesellschaftsanteile unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt klar, dass für Geschäftsbereiche eine abgegrenzte Unternehmensorganisation vorliegen muss, die eine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit ermöglicht, während für Gesellschaftsanteile die Anforderungen an die Beteiligung und den Wohnsitz erfüllt sein müssen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für Sacheinlagen im Rahmen der steuerlichen Konsolidierung und betont die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Geschäftsbereichen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt