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V0888-20 ·16. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Botschaften gelten nicht als Betriebsstätten für die Befreiung bei Auslandsarbeit

Es wurde angefragt, ob Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für Dienstleistungen in Einrichtungen einer Stiftung in Kap Verde und Mauretanien unter die Befreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) des LIRPF fallen können. Die DGT stellt fest, dass dies nicht anwendbar ist, da diplomatische Missionen keine Betriebsstätten darstellen.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass diplomatische Vertretungen nicht den Status einer Betriebsstätte im Sinne der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit erfüllen können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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