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V0886-24 ·23. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übergangsregelung des Körperschaftsteuergesetzes gilt nur für Beteiligungen >20 Mio. € unter 5 % Anteil

Ein Steuerzahler fragt, ob Investoren, die vor 2021 sowohl das prozentuale Kriterium (5 %) als auch das Wertkriterium (>20 Mio. €) erfüllten, die Übergangsregelung weiterhin nutzen können, wenn ihr Anteil später unter 5 % sinkt. Die DGT entscheidet, dass dies nicht möglich ist, da die Übergangsbestimmung nur Personen schützt, die das prozentuale Beteiligungskriterium ursprünglich nicht erreichten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich der Übergangsregelung ein und stellt klar, dass eine spätere Unterschreitung der Beteiligungsschwelle keinen Schutz durch die Übergangsbestimmung gewährt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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