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V0881-22 ·26. April 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

IIVTNU: Keine Inflationsanpassung des Anschaffungswerts oder Deflation des Veräußerungswerts zulässig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer (IIVTNU) die kumulierte Inflation zur Aktualisierung des Anschaffungswerts oder zur Deflation des Verkaufswerts angewendet werden kann. Die DGT stellt klar, dass die Rechtsvorschriften keine der beiden Optionen zulassen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeiten zur Anpassung der Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer ein, da inflationsbedingte Wertkorrekturen gesetzlich nicht vorgesehen sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-04-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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