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V0876-26 ·21. April 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für LER 180104-Sanitärabfälle oder Asbest bei der Abfallsteuer

Ein Wirtschaftsverband erkundigt sich nach der Befreiung von der Steuer auf die Ablagerung von Abfällen in Deponien sowie auf deren Verbrennung und Mitverbrennung. Die DGT stellt klar, dass bestimmte Sanitär- und Asbestabfälle nicht von der Befreiung profitieren, und erläutert die Anforderungen für andere Fälle.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass spezifische Abfallarten weiterhin steuerpflichtig bleiben, was Planungssicherheit für Unternehmen im Abfallsektor schafft, aber auch die Kosten für die Entsorgung dieser Stoffe bestätigt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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