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V0872-26 ·21. April 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung von der Abfallsteuer: Verwendung von Inertstoffen nur für Bauarbeiten auf der Deponie zulässig

Ein Verband von Erdbauunternehmen erkundigt sich nach der Anwendung von Befreiungen und der Verwaltung der Abfallabgabe. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung bei der Verwendung von Inertstoffen nur dann gilt, wenn diese für Bauarbeiten innerhalb der Deponie bestimmt sind und nicht für die ordentliche Verfüllung des Deponiekörpers verwendet werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung für Inertstoffe ein, da die bloße Verwendung zur Deponieverfüllung steuerpflichtig bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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