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V0865-24 ·23. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Wegfall von Steuervorteilen nur bei Nachweis von Betrug oder Steuerhinterziehung

Es wurde angefragt, ob bei einer Umstrukturierung ohne triftige wirtschaftliche Gründe lediglich die Auswirkungen des angestrebten Steuervorteils aufgehoben werden dürfen. Die DGT stellt klar, dass die Verwaltung den Steuervorteil erst nach einer Gesamtabwägung korrigieren darf, wenn nachgewiesen wird, dass das Hauptziel der Transaktion der Betrug oder die Steuerhinterziehung ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schützt die Rechtssicherheit bei Unternehmensumstrukturierungen, da Steuervorteile nicht allein aufgrund fehlender wirtschaftlicher Gründe, sondern erst bei nachgewiesener betrügerischer Absicht korrigiert werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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