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V0864-20 ·15. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen bei steuerfreien Übersetzungsleistungen

Eine in Spanien ansässige Übersetzerin erkundigt sich nach ihren Pflichten hinsichtlich der Umsatzsteuer (IVA) und der Einkommensteuer (IRPF) bei Dienstleistungen für internationale Organisationen. Die Finanzbehörde stellt fest, dass aufgrund der Steuerbefreiung ihrer Leistungen keine Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden müssen, jedoch eine Deklaration der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit im Rahmen der Einkommensteuer erforderlich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Dienstleistungen für internationale Organisationen und bestätigt die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht bei gleichzeitiger Steuerpflicht bei der Einkommensteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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