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V0859-20 ·15. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Tätigkeit als professionelle Illustratorin unterliegt der MwSt. und die Einkünfte gelten als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Eine Illustratorin erkundigt sich, ob sie aufgrund ihrer Tätigkeit für eine australische Agentur über die Eintragung in das Unternehmensverzeichnis hinaus weitere Registrierungen vornehmen muss. Die DGT antwortet, dass sie den Status einer Freiberuflerin hat und sich im Unternehmensverzeichnis sowie, falls zutreffend, im Register der Gemeinschaftssteuerzahler (ROI) anmelden muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Einordnung von freiberuflichen Tätigkeiten als wirtschaftliche Erträge und die Notwendigkeit der korrekten steuerlichen Registrierung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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