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V0857-23 ·12. April 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spenden und Zuschüsse zur Finanzierung der allgemeinen Tätigkeit einer Stiftung unterliegen nicht der MwSt.

Eine Stiftung erkundigte sich, ob ihre Einnahmen aus Spenden, Zuwendungen und Zuschüssen der Mehrwertsteuer unterliegen und ob sie sich als Unternehmer registrieren muss. Die DGT stellt klar, dass diese Einnahmen nicht steuerpflichtig sind, sofern sie der allgemeinen Tätigkeit dienen und keine Gegenleistung für eine Dienstleistung oder eine Lieferung darstellen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Stiftungen können Einnahmen aus Spenden und Zuschüssen steuerfrei vereinnahmen, solange kein direkter Leistungsaustausch stattfindet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-04-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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