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V0841-21 ·9. April 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nur der auf die wirtschaftliche Tätigkeit entfallende Anteil der Miete ist abzugsfähig

Eine Selbstständige erkundigt sich, welcher Anteil der Miete für ihre Tätigkeit steuerlich absetzbar ist und wie die Untervermietung von Teilen der Geschäftsräume zu versteuern ist. Die DGT stellt klar, dass nur der Anteil abzugsfähig ist, der proportional zur Nutzung für die wirtschaftliche Tätigkeit steht, und dass die Untervermietung als Einkünfte aus beweglichem Kapital zu behandeln ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die strikte Trennung zwischen beruflich genutzten und privat genutzten Flächen sowie die steuerliche Einordnung von Untervermietungserlösen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-04-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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