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V0827-23 ·10. April 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für Auslandsarbeit bei rein bildenden Tätigkeiten

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Arbeit anwendbar ist, nachdem er als hervorgehobener nationaler Experte für Berufsbildung an die Europäische Kommission entsandt wurde. Die DGT stellt fest, dass dies nicht anwendbar ist, da die Tätigkeit einen grundlegend bildenden Charakter hat und keine Erwerbstätigkeit für eine nicht ansässige Einheit darstellt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit ein, wenn die Tätigkeit primär der Fortbildung oder Ausbildung dient und nicht als klassische Erwerbstätigkeit für eine ausländische Organisation eingestuft werden kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-04-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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