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V0813-19 ·16. April 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Strom aus eigener Erzeugung (erneuerbare Energien, KWK oder Abfall) unter 50 MW kann von der Stromsteuer befreit sein

Ein Düngemittelunternehmen erkundigt sich, ob der Strom, den es für den Eigenverbrauch in seinen Produktionsstätten erzeugt, von der Stromsteuer befreit ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung unter Einhaltung der Anforderungen an Leistung, Technologie und Registrierung anwendbar ist, unabhängig davon, ob der Verbrauch in derselben Anlage oder an einem anderen Standort erfolgt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Abfallverwertung mit einer Leistung von weniger als 50 MW für den Eigenverbrauch erzeugen, können von der Stromsteuer befreit werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-04-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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