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V0807-20 ·8. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsdienstreisen unter bestimmten Bedingungen von der Einkommensteuer befreit

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob tägliche Verpflegungspauschalen von 80 Euro bei Auslandsdienstreisen von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass diese Pauschalen steuerfrei sind, sofern es sich um eine Entschädigung für Verpflegung handelt und die gesetzlichen Höchstbeträge sowie regulatorischen Anforderungen eingehalten werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerfreiheit von Pauschalbeträgen für Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen, sofern die strengen quantitativen und formalen Voraussetzungen der Steuergesetzgebung erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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