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V0807-19 ·15. April 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Stromlieferung an Ladestationen ist die Hauptleistung und unterliegt dem Steuersatz von 21 %

Ein Energiehandelsunternehmen erkundigt sich nach der Besteuerung des Aufladens von Elektrofahrzeugen und der Frage, ob es im eigenen Namen handelt. Die DGT stellt fest, dass die Stromlieferung die Hauptleistung darstellt, während zusätzliche Dienstleistungen als Nebenleistungen gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Einordnung von Ladevorgängen, indem sie die Stromlieferung als zentrale Leistung definiert, was Auswirkungen auf die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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