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V0803-15 ·13. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien und der zuständigen autonomen Gemeinschaft

Ein Steuerpflichtiger, der einen Umzug von Mexiko nach Madrid plant und das Sonderregime des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) in Anspruch nehmen möchte, erkundigt sich nach seiner steuerlichen Ansässigkeit in Spanien sowie der zuständigen autonomen Gemeinschaft. Die DGT stellt klar, dass ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr die steuerliche Ansässigkeit in Spanien begründet und die Ansässigkeit in der autonomen Gemeinschaft bestimmt wird, in der sich der gewöhnliche Aufenthalt befindet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung beeinflusst maßgeblich die Steuerpflicht in Spanien sowie die Zuständigkeit der regionalen Steuerbehörden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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