In Spanien ansässige Gesellschaften müssen trotz ausländischer Geschäftsführung keinen Vertreter mit Wohnsitz in Spanien benennen
Ficha tecnica
Resumen
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Spanien und einem im Ausland ansässigen Geschäftsführer erkundigt sich, ob ein gesetzlicher Vertreter in spanischem Hoheitsgebiet benannt werden muss. Die DGT stellt klar, dass aufgrund des in Spanien ansässigen Unternehmens die Vertretung durch den Geschäftsführer erfolgt und keine Verpflichtung besteht, einen Vertreter mit nationalem Wohnsitz zu bestellen.
En 5 claves
A quien afecta
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Como afecta a los implicados
Die Entscheidung stellt klar, dass der Sitz der Gesellschaft maßgeblich für die Vertretungsregeln ist und keine zusätzliche lokale Vertretungspflicht für ausländische Geschäftsführer besteht.
Que hacer y antes de cuando
Sin accion inmediata para empresas o particulares: la obligacion recae en la Administracion o el efecto es informativo. Si quieres, te avisamos si esta norma cambia o entra en vigor.