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V0783-15 ·10. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dienstleistungen eines eigenen Verwaltungsinstruments unter bestimmten Bedingungen von der MwSt. befreit

Eine öffentlich rechtliche Gesellschaft, die als eigenes Instrument der Verwaltung und technischer Dienstleister fungiert, erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht ihrer Leistungen. Die DGT stellt fest, dass Leistungen, die im Rahmen eines Managementauftrags oder an die Trägerverwaltung erbracht werden, nicht der MwSt. unterliegen; Leistungen an öffentlich-rechtliche Unternehmen oder Kapitalgesellschaften hingegen schon.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen steuerfreien internen Verwaltungsleistungen und steuerpflichtigen Dienstleistungen gegenüber anderen öffentlichen Rechtsträgern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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